Christian Strehlow Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene der Industrie- und Handelskammer
Christian
Strehlow
ist ein von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, sowie ein Spezialist auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene. Seine Kompetenz basiert auf profunder Fachkenntnis, jahrelanger Berufserfahrung und regelmäßiger Weiterbildung. Namhafte Auftraggeber wissen seine Kompetenz und sein Fingerspitzengefühl zu schätzen.
Werdegang &
Qualifikationen
Als Experte im Bereich der Trinkwasserhygiene kann Christian Strehlow auf über 20 Jahre Berufserfahrung zurückblicken. Dabei konnte er eine Vielzahl fachspezifischer Qualifikationen erlangen und bildet sich regelmäßig weiter, um für seine Kunden stets auf dem neuesten Stand zu sein.
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'26
Bundesfachbereichsleiter Trinkwasser - B.V.S. Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger
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'25
Vorsitzender im Prüfungsausschuss zur Sachverständigenzertifizierung
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'25
Vorsitzender im Fachbereich Trinkwasserhygiene B.V.S.
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'24
VDI/DVQST zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
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'21
Lehramt Hermann-Rietschel-Institut Trinkwasser
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'21
Referent Technik und Mikrobiologie nach VDI 6023
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'21
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von der Industrie- und Handelskammer als Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
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'19
Vorstand im DVQST (Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene)
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'18
Technischer Referent nach VDI/DVGW 6023
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'18
VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständiger
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'17
DIN-Geprüfter Fachplaner für barrierefreies Bauen
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'14
Mitglied in der Deutschen-Sachverständigen-Gesellschaft
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'14
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
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'13
Sachverständiger für Haustechnik
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'13
Zertifikat VDI 6023 Trinkwasserhygiene
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'12
Energieberatung (TÜV Rheinland)
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'12
Sachkundiger für Trinkwasserhygiene (SHK Innung Berlin)
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'09
Fachkraft für barrierefreies Bauen und Sanieren (HWK-Potsdam)
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'08
Handwerksmeister Heizung Sanitär
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'00
Installateur Heizung Sanitär
Leistungen
Sachverständigen-Leistungen, Fachgebiet Trinkwasserhygiene, Water-Safety-Plan und Fachdozent — das Leistungsspektrum von Christian Strehlow vereint technische Expertise mit normgerechter Bewertung und praxisorientierter Wissensvermittlung.
01 — Sachverständigen Leistungen
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Schiedsgutachten und Schlichtung
Im Rahmen von Schiedsgutachten und Schlichtungsverfahren wird der Sachverhalt fachlich fundiert, neutral und nachvollziehbar bewertet. Ziel ist es, eine klare Grundlage für eine einvernehmliche Lösung zu schaffen.
Auf Basis meiner Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbeilegung habe ich bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich moderiert und als Mediator begleitet. Dabei steht im Vordergrund, tragfähige und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, die von allen Parteien akzeptiert werden.
So lassen sich Konflikte effizient klären, Geschäftsbeziehungen erhalten und unnötige Eskalationen vermeiden.
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Gutachterliche Stellungnahmen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beurteile ich Trinkwasserinstallationen objektiv und nachvollziehbar. Ich habe zahlreiche Gerichtsprozesse begleitet und private Stellungnahmen erstellt.
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Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Die Erfahrung zeigt: Viele Mängel entstehen nicht erst im Betrieb, sondern bereits während Planung und Ausführung. Werden diese erst nach Fertigstellung erkannt, sind aufwändige und kostenintensive Nachbesserungen oft unvermeidbar.
Im Rahmen der baubegleitenden Qualitätsüberwachung werden relevante Arbeitsschritte frühzeitig geprüft und dokumentiert. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung technischer Regeln, hygienischer Anforderungen sowie die fachgerechte Ausführung kritischer Details.
Ziel ist es, Abweichungen unmittelbar zu erkennen und zu korrigieren – bevor sich daraus Schäden oder Gesundheitsrisiken entwickeln. So bleibt die Anlage von Anfang an sicher, regelkonform und nachhaltig nutzbar. Kurz gesagt: Vorsorge statt Schadensbehebung. Das „Kind“ muss nicht erst in den Brunnen fallen.
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Bauabnahme
Eine sachkundige Bauabnahme mit fachkundiger Einweisung gewährleistet nicht nur die Einhaltung technischer Regeln, sondern ermöglicht dem Betreiber auch, seine Pflichten zu verstehen und die Anlage sicher zu betreiben.
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Angebots und Rechnungsprüfung
Als unabhängiger Sachverständiger begleite ich Sie von der Angebotsphase über die Ausführung bis zur Abrechnung. Ziel ist es, Ihr Budget zu schützen, Transparenz zu schaffen und die ordnungsgemäße Ausführung Ihrer Trinkwasserinstallation sicherzustellen.
02 — Fachgebiet Trinkwasserhygiene
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Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung gemäß Trinkwasserverordnung
Gemäß Trinkwasserverordnung ist die Risikoabschätzung erforderlich, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht wird. Die Untersuchung umfasst eine detaillierte Beschreibung der Trinkwasserinstallation, eine Vor‑Ort‑Begehung und die Bewertung von Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Außerdem werden vorhandene Dokumente, Pläne und Protokolle geprüft, relevante Betriebsparameter (z. B. Temperaturen) gemessen und vorhandene Laborbefunde einbezogen.
Im Anschluss werden für jede identifizierte Gefahr die Schadensauswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, um priorisierte Maßnahmen zur Risikominderung abzuleiten. Das Ergebnis ist ein transparentes Gutachten, das den Zustand der Anlage darstellt und konkrete Empfehlungen für den Betreiber enthält. Dies ermöglicht es, mögliche Gesundheitsrisiken zu erkennen und eine sichere, hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
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Bewertung von Trinkwasserinstallationen nach
VDI 6023 Blatt 2Während herkömmliche Überwachung oft erst bei Auftreten von Problemen reagiert, verlagert sich die Praxis zunehmend auf eine präventive Risikobewertung. Diese berücksichtigt die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Trinkwasserversorgungsanlage und deren Nutzung und hat das Ziel, systematische Schwachstellen zu identifizieren und Verunreinigungen vorzubeugen.
Eine präventive Bewertung beinhaltet daher eine umfassende Analyse der gesamten Trinkwasserinstallation. Dazu gehören eine Bestandsaufnahme und die Überprüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, die Kontrolle von Temperaturen und hydraulischem Abgleich, die Auswertung vorhandener Dokumente und Laborbefunde sowie die Bewertung möglicher neu auftretender Schadstoffe. Die gewonnenen Erkenntnisse liefern die Basis für gezielte Maßnahmen, um den hygienisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten.
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Hygiene-Erstinspektion nach
VDI 6023 Blatt 1 und DVQST FS-401Ziel einer Hygiene‑Erstinspektion ist es, mögliche Ursachen für nachteilige Veränderungen der Trinkwasserqualität bereits vor der Befüllung der Anlage zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen rechtzeitig einer Gefährdung der Nutzer entgegenzuwirken. Auftraggeber sind verpflichtet, den hygienisch einwandfreien Zustand der Anlage zu prüfen und Mängel frühzeitig zu beheben. Sie dürfen erkennbare Mängel nicht bis zur Abnahme stehenlassen, da eine nachträgliche Beseitigung bei gefüllten und verdeckten Leitungen erheblich aufwändiger wäre.
Ein Gutachten zur Hygiene‑Erstinspektion dokumentiert den Ist‑Zustand der Installation, stellt Abweichungen zur Planung oder technische Mängel fest und bewertet diese im Hinblick auf Hygiene und mögliche Gefährdungen für den späteren Betrieb. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber ein schriftliches, logisch strukturiertes Gutachten mit Fotos und Zeichnungen, das sowohl für Laien verständlich als auch für Fachleute nachvollziehbar ist. Es enthält Handlungsempfehlungen zur Beseitigung festgestellter Mängel und stellt eine wichtige Grundlage für die hygienische Abnahme der Trinkwasserinstallation dar.
Diese präventive Kontrolle schützt vor späteren Schäden und gewährleistet, dass die Trinkwasseranlage von Anfang an sicher betrieben werden kann.
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Festlegung von Probenahmestellen für Trinkwasseruntersuchungen
Belastbare Untersuchungsergebnisse setzen eine fachgerechte Festlegung der Probenahmestellen voraus. Nur so lassen sich die gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung sicher und nachvollziehbar erfüllen – und der hygienisch einwandfreie Betrieb der Anlage dauerhaft dokumentieren.
03 - Water-Safety-Plan
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Risikobewertung von Hausinstallationen gemäß der EU-RICHTLINIE (EU) 2020/2184
Ein Gebäude‑WSP ist ein umfassendes Instrument für das Management der Trinkwasserhygiene. Es verknüpft systematische Dokumentation, detaillierte Systembeschreibung, spezifizierte Gefährdungsanalyse, risikobasierte Priorisierung, effiziente Maßnahmen zur Risikobeherrschung sowie laufende Überwachung und Revision. Durch diese ganzheitliche Herangehensweise trägt der WSP entscheidend zur Gewährleistung einer sicheren Trinkwasserversorgung in Gebäuden bei und unterstützt Betreiber*innen dabei, den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- Risikomanagement für Gebäude
- Schaffung von fundierten Entscheidungsgrundlagen für Investitionen
- Stärkung der Organisationssicherheit der Betreiber*innen der Trinkwasserinstallation
04 — Fachdozent
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Hygiene und Technikreferent der VDI 6023
Als zugelassener Referent für VDI‑Hygieneschulungen erfülle ich die hohen Qualitätsanforderungen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Die Unterlagen und Referierenden eines VDI‑Schulungspartners werden vom VDI geprüft und zugelassen und entsprechen den jeweiligen Richtlinien.
Der VDI stellt zudem Anforderungen an die Qualifikation der mit den Schulungen betrauten Referierenden, legt die Inhalte und Rahmenbedingungen der Schulungen fest und definiert die Voraussetzungen für die Teilnehmenden.
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Fachdozent für das Sachverständigenwesen
Als Fachdozent im Bereich Sachverständigenwesen vermittelt Christian Strehlow praxisnah die grundlegenden Tätigkeiten und Anforderungen an Sachverständige. Die Ausbildung umfasst unter anderem die strukturierte Gutachtenerstellung, rechtliche und fachliche Grundlagen, Beweissicherung, Dokumentation sowie die sachverständige Bewertung technischer Sachverhalte.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Trinkwasserhygiene, Sachverständigenleistungen und Anforderungen aus den Gesetzen und Verordnungen.
Fragen — Häufig gestellt
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Wann ist eine Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung Pflicht?
Gemäß § 51 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist eine Risikoabschätzung verpflichtend, sobald der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml erreicht oder überschritten wird. Grundlage hierfür sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) zur systemischen Untersuchung und Durchführung von Risikoabschätzungen.
Die Risikoabschätzung umfasst eine vollständige hygienisch-technische Bewertung der gesamten Trinkwasserinstallation. Hierzu gehören insbesondere die Vor-Ort-Begehung, die Prüfung der Betriebsweise, die Bewertung der Trinkwassererwärmung und Zirkulation, die Analyse von Temperaturen, hydraulischen Verhältnissen, Totleitungen, Stagnationsbereichen sowie die Beurteilung der Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Risikoabschätzung ist ausdrücklich keine reine Mängelliste. Ziel ist die fachliche Gesamtbewertung der Trinkwasserinstallation hinsichtlich möglicher hygienischer Risiken und der Ursachen einer Legionellenkontamination. Daraus werden konkrete und technisch sinnvolle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und nachhaltigen Sanierung abgeleitet.
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Was prüft eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023?
Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1 ist eine hygienisch-technische Zustandsprüfung von Trinkwasser-Installationen vor der Erstbefüllung und vor der Verdeckung der Leitungen. Ziel ist es, mögliche hygienische Risiken, Planungsfehler oder Ausführungsmängel frühzeitig zu erkennen, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird. Grundlage hierfür sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere VDI 6023, DIN 1988 und DVGW-Regelwerke. Die Inspektion dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und soll verhindern, dass bereits während der Errichtung hygienische Mängel entstehen.
Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion werden unter anderem die Planungsunterlagen, das Raumbuch, die Dimensionierung der Leitungen, die Werkstoffauswahl sowie die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an Materialien und Bauteile geprüft. Zusätzlich erfolgt eine umfassende Ortsbesichtigung der Trinkwasser-Installation einschließlich Hauswassereingang, Trinkwassererwärmung, Rohrleitungsführung, Dämmung, Probenahmestellen und Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen. Besonderes Augenmerk liegt auf möglichen Stagnationsbereichen, thermischen Problemen sowie hygienisch kritischen Ausführungsdetails.
Die Hygiene-Erstinspektion umfasst ausdrücklich nicht nur eine Sichtkontrolle einzelner Bauteile, sondern eine vollständige hygienisch-technische Bewertung der gesamten Trinkwasser-Installation im Hinblick auf den späteren bestimmungsgemäßen Betrieb. Dabei werden erkennbare Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik dokumentiert, fachlich bewertet und mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Mangelbeseitigung versehen. Ziel ist es, spätere hygienische Risiken, Betriebsstörungen und kostenintensive Folgeschäden zu vermeiden.
Das Ergebnis der Hygiene-Erstinspektion ist ein strukturiertes Gutachten mit Fotodokumentation, technischer Bewertung und nachvollziehbaren Empfehlungen. Die Prüfung darf ausschließlich durch hygienisch-technisch qualifizierte Fachkundige durchgeführt werden, beispielsweise Sachverständige für Trinkwasserhygiene oder entsprechend qualifizierte Fachplaner. Die Hygiene-Erstinspektion stellt damit einen wesentlichen Bestandteil der Qualitätssicherung moderner Trinkwasser-Installationen dar.
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Für welche Gebäude gilt die Risikobewertung nach EU-Richtlinie 2020/2184?
Die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 verpflichtet Betreiber prioritärer Gebäude — darunter Krankenhäuser, Pflegeheime, Hotels, Schulen und große Wohngebäude — zur Risikobewertung ihrer Hausinstallation. Ziel ist frühzeitige Erkennung hygienischer Risiken im gesamten Leitungsnetz.
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Was ist ein Water Safety Plan (WSP)?
Ein Water Safety Plan (WSP) ist ein systematisches Risikomanagementkonzept zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in Gebäuden und Wasserversorgungsanlagen. Grundlage sind die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die technischen Regelwerke. Ziel eines Water Safety Plans ist es, gesundheitliche Risiken nicht erst nach dem Auftreten von Problemen zu erkennen, sondern diese bereits im Vorfeld durch strukturierte Präventionsmaßnahmen zu vermeiden. Hierzu werden sämtliche Bereiche einer Trinkwasserinstallation – von der Planung über den Betrieb bis zur Instandhaltung – hygienisch und technisch bewertet.
Im Rahmen eines Water Safety Plans werden mögliche Gefährdungen der Trinkwasserqualität systematisch identifiziert, bewertet und überwacht. Dazu gehören unter anderem Stagnation, unzureichende Temperaturen, Werkstoffprobleme, mangelnde Wartung, hydraulische Fehlfunktionen oder organisatorische Defizite im Gebäudebetrieb. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse werden konkrete Kontrollmaßnahmen, Betriebsparameter und Verantwortlichkeiten festgelegt. Der Betreiber erhält dadurch ein nachvollziehbares und dauerhaft überprüfbares Sicherheitskonzept für den hygienisch sicheren Betrieb seiner Trinkwasserinstallation. Gleichzeitig ermöglicht der WSP eine strukturierte Dokumentation sämtlicher hygienerelevanter Prozesse und unterstützt damit auch die Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung.
Der wesentliche Mehrwert eines Water Safety Plans liegt in der nachhaltigen Gebäudesicherheit und der wirtschaftlichen Optimierung des Anlagenbetriebs. Durch die frühzeitige Erkennung hygienischer und technischer Risiken können kostenintensive Schäden, Sanierungsmaßnahmen, Nutzungsunterbrechungen oder Haftungsfälle vermieden werden. Gleichzeitig lassen sich Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gezielt planen und unnötige Betriebskosten reduzieren. Der Water Safety Plan schafft damit eine belastbare Grundlage für einen hygienisch sicheren, wirtschaftlichen und langfristig stabilen Betrieb von Trinkwasserinstallationen – insbesondere in komplexen Gebäuden, Sonderbauten und sensiblen Einrichtungen.
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Wie läuft ein Schiedsgutachten bei Trinkwasserschäden ab?
Bei Streitigkeiten über Trinkwasserinstallationen, hygienische Mängel oder technische Schäden erstellt Christian Strehlow als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ein neutrales und fachlich fundiertes Schiedsgutachten. Ziel eines solchen Gutachtens ist es, den zugrunde liegenden Sachverhalt technisch nachvollziehbar aufzuklären und die Ursachen von Schäden oder hygienischen Auffälligkeiten objektiv zu bewerten. Hierzu werden die vorhandenen Unterlagen, die technische Ausführung der Anlage, Betriebsbedingungen sowie gegebenenfalls Untersuchungsergebnisse und Messdaten geprüft. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regelwerke, der Trinkwasserverordnung sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik.
Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit besteht zudem darin, zwischen den beteiligten Parteien vermittelnd tätig zu werden. In vielen Fällen stehen Betreiber, Fachunternehmen, Planer, Versicherungen oder Eigentümergemeinschaften unterschiedlichen Auffassungen zur Schadensursache oder Verantwortlichkeit gegenüber. Durch die neutrale sachverständige Bewertung kann die technische Diskussion auf eine objektive und nachvollziehbare Grundlage gestellt werden. Christian Strehlow wirkt dabei häufig auch als Mediator zwischen den Parteien, um technische Zusammenhänge verständlich darzustellen, Missverständnisse aufzulösen und eine sachorientierte außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Ziel ist es, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu schaffen.
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Ist Christian Strehlow bundesweit tätig?
Ja. Christian Strehlow ist bundesweit als Sachverständiger für Trinkwasserhygiene tätig. Sein Büro befindet sich Unter den Linden 21, 10117 Berlin. Kontakt: +49 177 649 49 49 — info@sv-strehlow.de
Referenzen
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