Leistungen

Vollständige Leistungsübersicht von Christian Strehlow – öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene. Bundesweit tätig für Behörden, Hausverwaltungen, Krankenhäuser, Gerichte und Privatpersonen.

01 — Kernleistung

Untersuchungsplanung & Befundbewertung

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen einschließlich Probenahme erfolgen durch eine zugelassene Untersuchungsstelle. Die sachverständige Leistung umfasst die anlagenbezogene Festlegung geeigneter Probenahmestellen, die technische Einordnung der Ergebnisse sowie Ursachen- und Maßnahmenbewertung.

  • Prüfung der Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV
  • Bewertung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml
  • Maßnahmenplan beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes

02 — Gefährdungsanalyse

Gefährdungsanalyse TrinkwV

Schriftliche Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes. Sie umfasst Befund- und Unterlagenprüfung, Ortsbesichtigung, Ursachenbewertung, Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und einen priorisierten Maßnahmenplan.

Mehr zur Gefährdungsanalyse →

03 — Gutachten

Gutachten & fachliche Stellungnahmen

Privatgutachten, Gerichtsgutachten und fachliche Stellungnahmen mit klarer Trennung von Sachverhalt, Feststellungen, Bewertungsmaßstab, Bewertung und Schlussfolgerungen.

04 — Beratung

Beratung & Ersteinschätzung

Fachliche Einordnung von Untersuchungsergebnissen, Klärung der erforderlichen nächsten Schritte und Abstimmung des Untersuchungs- oder Begutachtungsumfangs.

Jetzt Kontakt aufnehmen

05 — VDI 6023

Hygienisch-technische Anlagenbewertung

Begehung und Bewertung von Trinkwasserinstallationen unter Berücksichtigung der VDI 6023 und weiterer anlagenbezogen einschlägiger Regeln. Kategorie A und B bezeichnen Qualifikationskategorien, keine Inspektionsarten.

06 — Spezialleistung

Blei & Chemische Grenzwertüberschreitung

Bewertung chemischer Auffälligkeiten, Ursachenanalyse und Maßnahmenplanung. Für Blei gilt derzeit 0,010 mg/l; ab 12. Januar 2028 gilt 0,005 mg/l. Vorhandene Bleileitungen dürfen seit dem 13. Januar 2026 grundsätzlich nicht mehr betrieben werden, sofern keine behördliche Fristverlängerung besteht.

Mehr über den Sachverständigen →

07 — Schulung

Schulungen & Fachdozent

Seminare und Workshops für Betreiber, Hausverwaltungen, Facility Management und technische Mitarbeiter zu Betreiberorganisation, bestimmungsgemäßem Betrieb, Befundbewertung und technischen Regelwerken.

08 — Expertise

Bundesweit & Spezialist

Tätigkeit bundesweit mit Schwerpunkt Berlin, Brandenburg und neue Bundesländer. Öffentlich bestellt und vereidigt durch IHK Berlin. Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.


Häufige Fragen

Welche Leistungen bietet ein Sachverständiger für Trinkwasserhygiene?

Zu den Leistungen gehören Gutachten, Risikoabschätzungen nach § 51 TrinkwV, hygienisch-technische Bestandsbewertungen, Betreiberberatung, Bau- und Abnahmebegleitung sowie Befundbewertung. Vorgeschriebene Untersuchungen einschließlich Probenahme erfolgen durch eine zugelassene Untersuchungsstelle.

Ist Christian Strehlow bundesweit tätig?

Ja, Christian Strehlow ist bundesweit tätig, mit einem Schwerpunkt auf Berlin, Brandenburg und den neuen Bundesländern. Einsätze für Gerichte, Behörden und größere Hausverwaltungen erfolgen auf Anfrage auch überregional.

Wer darf gesetzlich vorgeschriebene Proben nehmen?

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen einschließlich Probenahme dürfen nur durch eine zugelassene Untersuchungsstelle durchgeführt werden. Sachverständige Planung und Bewertung sind davon zu unterscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen Untersuchung und Risikoabschätzung?

Die Untersuchung liefert Laborbefunde. Die Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV bewertet beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes die Installation, Ursachen, Regelwerksabweichungen, Exposition und erforderliche Maßnahmen.

Fachstand — 02.08.2026

Rechtsgrundlagen: § 31 TrinkwV, § 39 TrinkwV und § 51 TrinkwV.