Arbeits- & Betriebsstätten
In Arbeits- und Betriebsstätten hängt das hygienische Risiko von Anlage und Nutzung ab. Duschen, Sozialräume, saisonale Bereiche und lange Leitungswege erfordern eine klare Betreiberorganisation und eine anlagenbezogene Prüfung der gesetzlichen Untersuchungspflichten.
01 — Nutzungsabhängiges Risiko
Risiko folgt der Nutzung
Ob und wie stark eine Betriebsstätte gefährdet ist, ergibt sich aus Anlage und Betrieb. Duschen in Sozial- und Umkleidebereichen, selten genutzte Entnahmestellen und lange Leitungswege sind typische Schwachpunkte, an denen Stagnation entstehen kann.
05 — Stillstände
Betriebsferien und Umbauten
Längere Stillstände während Betriebsferien, Schichtpausen oder Umstrukturierungen sind besonders kritisch. Ohne geplanten Wasseraustausch steigt das Risiko mikrobieller Auffälligkeiten. Vor der Wiederaufnahme sind geeignete Spül- und Kontrollmaßnahmen erforderlich.
02 — Rechtsrahmen
Untersuchungs- und Betreiberpflichten
Eine systemische Legionellenuntersuchung ist erforderlich, wenn Trinkwasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird, eine Anlage zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Inhalt oder mehr als drei Litern Leitungsinhalt vorhanden ist, Duschen oder andere aerosolbildende Einrichtungen betrieben werden und kein Ein- oder Zweifamilienhaus vorliegt. Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall.
06 — Leistungen
Leistungsübersicht Betriebsstätten
- Risikoabschätzung mit Gefährdungsanalyse
- Prüfung der Untersuchungspflicht und Probenahmeplanung
- Hygienisch-technische Bestandsbewertung
- Spül- und Wiederinbetriebnahmekonzepte
- Anlagenkataster und Betreiberkonzept
- Gutachten bei Behörden- und Streitfragen
03 — Zwei Blickwinkel
Trinkwasserverordnung trifft Arbeitsschutz
Der Betreiberblick nach Trinkwasserverordnung und der Arbeitgeberblick nach Arbeitsschutz ergänzen sich. Neben der hygienischen Bewertung der Installation können betriebliche Hygiene und die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz relevant werden.
07 — Dokumentation
Nachvollziehbare Nachweisführung
Vollständige, prüfbare Berichte für Behörden, Versicherungen und im Streitfall für Gerichte. Klare Trennung von Feststellungen, Bewertung und Empfehlungen sowie ein Wiedervorlagenmanagement für Folgetermine.
04 — Zuständigkeiten
Klare Verantwortlichkeiten
Ein Anlagenkataster, schriftlich geregelte Zuständigkeiten und ein abgestimmtes Wartungs- und Nutzungskonzept verhindern, dass erforderliche Maßnahmen durch ungeklärte Verantwortlichkeiten verzögert werden.
08 — Bundesweit
Bundesweit für Betriebe tätig
Bundesweite Tätigkeit mit Büro in Berlin. Die Abstimmung erfolgt objektspezifisch mit den zuständigen Stellen.
Jetzt anfragenHäufige Fragen
FAQ 01
Sind Arbeits- und Betriebsstätten zur Legionellenuntersuchung verpflichtet?
Das hängt von Anlage und Nutzung ab. Die Untersuchung ist erforderlich, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall.
FAQ 02
Welche Bereiche im Betrieb sind besonders relevant?
Duschen und Sozialräume, selten genutzte Entnahmestellen, saisonale Produktionsbereiche, große Areale mit langen Leitungswegen und Anlagenteile mit erwärmtem Kaltwasser verdienen besondere Aufmerksamkeit.
FAQ 03
Wie greifen Trinkwasserverordnung und Arbeitsschutz ineinander?
Betreiber- und Arbeitgeberblick ergänzen sich. Neben der Trinkwasserverordnung können Arbeitsschutz und betriebliche Hygiene relevant sein; die Zuständigkeiten sollten schriftlich geregelt werden.
FAQ 04
Was hilft, technische und organisatorische Lücken zu vermeiden?
Ein aktuelles Anlagenkataster, klare Zuständigkeiten und ein abgestimmtes Wartungs-, Nutzungs- und Spülkonzept. So werden Nutzungsausfälle schnell erfasst und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert.
Fachstand — 02.08.2026
Rechtsgrundlagen: § 31 TrinkwV und § 51 TrinkwV. Trinkwasserrecht und Arbeitsschutz sind jeweils eigenständig zu prüfen und organisatorisch aufeinander abzustimmen.