Hausverwaltungen
Hausverwaltungen unterstützen Eigentümer und Gemeinschaften bei der organisatorischen Umsetzung von Betreiberpflichten. Betreiberstellung, übertragene Aufgaben und Kontrollpflichten müssen für jedes Objekt eindeutig geklärt werden.
01 — Pflicht
§ 31 TrinkwV vollständig prüfen
Eine systemische Legionellenuntersuchung ist nur erforderlich, wenn alle Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Weder Wohnungszahl noch Speichergröße begründet die Pflicht allein. Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe in vermieteten Mehrfamilienhäusern gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall.
05 — Leistungen
Leistungsübersicht
- Objektbezogene Prüfung der Untersuchungspflicht
- Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
- Dokumentation für Eigentümer und Mieter
- Sanierungsbegleitung
- Betreiberorganisation und Einweisung des Betriebspersonals
- Gutachten für technische und rechtliche Fragestellungen
02 — Haftung
Verantwortlichkeiten nachvollziehbar regeln
Eine Hausverwaltung ist nicht allein aufgrund ihrer Funktion automatisch Betreiber. Eigentum, Verwaltervertrag, Beschlüsse, Vollmachten und tatsächlich übernommene Aufgaben sind zu prüfen. Ein Gutachten unterstützt Sachverhaltsklärung und Dokumentation, verhindert aber keine Haftung automatisch.
06 — Ablauf
Einfacher Ablauf
1. Objekt- und Pflichtenprüfung → 2. Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle → 3. regelkonforme Probenahme und Laboranalyse → 4. Befundbewertung → 5. gegebenenfalls Risikoabschätzung und Maßnahmen → 6. Dokumentation und Fristenkontrolle.
03 — Betriebskosten
Kostenarten sauber trennen
Wiederkehrende Untersuchungskosten können abhängig von Mietvertrag und Abrechnung als sonstige Betriebskosten in Betracht kommen. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Sanierungskosten sind davon zu trennen. Die konkrete Umlagefähigkeit ist mietrechtlich zu prüfen.
07 — Portfolio
Für einzelne Objekte und ganze Portfolios
Ob einzelnes Wohnhaus oder Portfolio mit 50 Liegenschaften – Christian Strehlow betreut Hausverwaltungen jeder Größe. Koordinierte Terminplanung und standardisierte Berichterstattung.
04 — Anfrage
Jahresvertrag für Ihr Portfolio
Für mehrere Objekte kann ein einheitliches Anlagen-, Fristen- und Maßnahmenmanagement eingerichtet werden. Leistungsumfang und Rollen werden vorab eindeutig festgelegt.
Jetzt anfragen08 — Berlin
Schwerpunkt Berlin und Brandenburg
Bundesweite Tätigkeit mit Büro in Berlin. Die Abstimmung erfolgt objektbezogen mit den jeweils zuständigen Stellen.
Häufige Fragen
FAQ 01
Ab wann muss eine Hausverwaltung Trinkwasser auf Legionellen prüfen lassen?
Wenn sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Bei ausschließlich gewerblicher Abgabe gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall. Wer die Untersuchung beauftragen muss, richtet sich nach Betreiberstellung und Aufgabenverteilung.
FAQ 02
Wer bezahlt die Legionellenprüfung in einer WEG?
Das hängt von Kostenart, Mietvertrag und Abrechnung ab. Wiederkehrende Untersuchungskosten können als sonstige Betriebskosten in Betracht kommen; Verwaltung, Instandhaltung und Sanierung sind gesondert zu behandeln.
FAQ 03
Was passiert wenn die Hausverwaltung die Legionellenprüfung versäumt?
Die unterlassene Pflichtuntersuchung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Zivilrechtliche Folgen setzen eine konkrete Pflichtverletzung und weitere Anspruchsvoraussetzungen voraus; Verantwortlichkeit und Kausalität sind im Einzelfall zu prüfen.
FAQ 04
Kann Christian Strehlow auch für mehrere Objekte gleichzeitig tätig sein?
Ja, für Hausverwaltungsportfolios sind Jahresverträge möglich, die eine koordinierte Terminplanung und Dokumentation für alle Objekte aus einer Hand ermöglichen.
Fachstand — 02.08.2026
Rechtsgrundlagen: § 31 TrinkwV, § 51 TrinkwV und § 2 BetrKV. Die mietrechtliche Umlagefähigkeit ist nicht Gegenstand der technischen Begutachtung.