Kranken­häuser

Im Krankenhaus müssen technische Anlage, medizinische Nutzung und besondere Empfindlichkeit der Patienten gemeinsam bewertet werden. Trinkwasserhygiene ist deshalb eine koordinierte Aufgabe von Betreiber, Technik, Krankenhaushygiene, medizinischen Bereichen und Untersuchungsstelle.

01 — Rechtliche Pflicht

Verschärfte Anforderungen

Sind sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt, ist grundsätzlich jährlich systemisch auf Legionellen zu untersuchen. Eine Verlängerung des Intervalls ist für Einrichtungen nach § 23 Abs. 5 IfSG und Bereiche mit besonders gefährdeten Patienten ausgeschlossen.

02 — Risikopatienten

Schutz vulnerabler Patienten

Intensivmedizinische, onkologische und transplantationsmedizinische Bereiche können besonders empfindliche Patienten versorgen. Die Bewertung muss deshalb neben der Anlagenkontamination auch Exposition, Nutzung und patientenbezogenes Risiko berücksichtigen.

03 — Sofortmaßnahmen

Schnelle Hilfe bei Überschreitung

Bereits beim Erreichen von 100 KBE/100 ml greifen die Pflichten des § 51 TrinkwV. Ursachenaufklärung, Ortsbesichtigung, schriftliche Risikoabschätzung und Schutzmaßnahmen sind an Bereichsnutzung, Exposition und Vulnerabilität anzupassen.

04 — Kontakt

Beratung für Krankenhäuser

Bei auffälligen Befunden werden Fragestellung, betroffene Bereiche, Sofortmaßnahmen und behördliche Abstimmung priorisiert geklärt.

Jetzt kontaktieren

05 — Leistungen

Leistungsübersicht Krankenhäuser

  • Prüfung und Planung der Untersuchung nach § 31 TrinkwV
  • Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
  • Hygienisch-technische Bestandsbewertung
  • Gutachten und Stellungnahmen
  • Schulung Krankenhauspersonal
  • Sanierungsbegleitung

06 — VDI 6023

Hygieneinspektion nach VDI 6023

Die Qualifikationskategorie A nach VDI 6023 ist keine Begehungsart. Der konkrete Prüfungsumfang wird aus Auftrag, Anlage, Nutzung und Befund abgeleitet und kann Unterlagen, Temperaturen, Zirkulation, Leitungsführung und organisatorische Abläufe umfassen.

07 — Dokumentation

Prüfbare Dokumentation

Berichte trennen Sachverhalt, Feststellungen, Bewertungsmaßstab, fachliche Bewertung und Schlussfolgerungen. Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Wirksamkeitskontrollen bleiben dadurch nachvollziehbar.

08 — Erfahrung

Erfahrung mit medizinischen Einrichtungen

Langjährige Gutachtertätigkeit für Kliniken, Universitätskliniken und Spezialkliniken. Kenntnis der besonderen betrieblichen Anforderungen und der Kommunikation mit Hygienebeauftragten und Gesundheitsämtern.


Häufige Fragen

Welche Pflichten hat ein Krankenhaus bei der Trinkwasserprüfung?

Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 31 TrinkwV ist grundsätzlich jährlich zu untersuchen. Für Einrichtungen nach § 23 Abs. 5 IfSG und Bereiche mit besonders gefährdeten Patienten ist eine Intervallverlängerung ausgeschlossen.

Was tun wenn Legionellen im Krankenhaus gefunden werden?

Beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes ist unverzüglich nach § 51 TrinkwV vorzugehen. Schutzmaßnahmen müssen auf Befund, Exposition und Vulnerabilität abgestimmt werden.

Wie oft muss ein Krankenhaus Trinkwasser untersuchen lassen?

Bei bestehender Untersuchungspflicht grundsätzlich mindestens jährlich. Weitere Untersuchungen richten sich nach Befund, Risikoabschätzung und behördlicher Abstimmung.

Wer ist verantwortlich für die Trinkwasserhygiene im Krankenhaus?

Der Betreiber muss eine belastbare Organisation schaffen. Technik, Krankenhaushygiene, medizinische Bereiche, Untersuchungsstelle und externe Dienstleister benötigen klar abgegrenzte Aufgaben, Informationswege und Kontrollen.

Fachstand — 02.08.2026

Rechtsgrundlagen: § 31 TrinkwV, § 51 TrinkwV und § 23 Abs. 5 IfSG. Schutzmaßnahmen sind bereichs- und patientenbezogen festzulegen.