Pflegeheime
Pflegeeinrichtungen versorgen häufig ältere, chronisch erkrankte oder immungeschwächte Menschen. Deshalb müssen technische Befunde, Aerosolexposition und die Empfindlichkeit der Bewohner gemeinsam bewertet und organisatorisch sicher bearbeitet werden.
01 — Gesetzliche Pflicht
Jährliche Untersuchungspflicht
Sind sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt, ist grundsätzlich jährlich systemisch auf Legionellen zu untersuchen. Eine Verlängerung des Untersuchungsintervalls ist für Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen.
02 — Organisation
Klare Betreiberverantwortung
Träger, Einrichtungsleitung, Technik, Pflege, Hygiene und externe Dienstleister benötigen eindeutig abgegrenzte Aufgaben, Informationswege und Kontrollen. Haftungsfragen setzen eine konkrete Pflichtverletzung und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen voraus.
03 — Akutfall
Soforthilfe bei Legionellenfund
Beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml greifen die Pflichten nach § 51 TrinkwV. Schutzmaßnahmen müssen auf Befund, Aerosolexposition und Empfindlichkeit der Bewohner abgestimmt werden.
04 — Kontakt
Erstberatung für Pflegeheime
Bei auffälligen Befunden werden Fragestellung, betroffene Bereiche, vorläufige Schutzmaßnahmen und behördliche Abstimmung priorisiert geklärt.
Jetzt Kontakt aufnehmen05 — Leistungen
Leistungen für Pflegeeinrichtungen
- Prüfung und Planung der Untersuchung nach § 31 TrinkwV
- Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
- Hygienisch-technische Bestandsbewertung
- Gutachten für Heimaufsicht
- Schulung Heimleitung und Personal
06 — Dokumentation
Prüfbare Nachweisführung
Berichte trennen Sachverhalt, Feststellungen, Bewertung, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle. So bleiben Entscheidungen für Betreiber, Heimaufsicht und Gesundheitsamt nachvollziehbar.
07 — Präventiv
Präventive Beratung
Regelmäßige Überprüfung verhindert Probleme. Erstellung eines Wartungsplans für die Trinkwasseranlage. Schulung des Personals über hygienegerechten Betrieb.
08 — Erfahrung
Erfahrung mit Pflegeeinrichtungen
Langjährige Tätigkeit für Pflegeheime, betreutes Wohnen und Seniorenresidenzen. Vertraut mit den betrieblichen Abläufen und den Anforderungen der Heimaufsichtsbehörden.
Häufige Fragen
Müssen Pflegeheime Trinkwasser auf Legionellen prüfen lassen?
Ja, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt sind. Dann gilt grundsätzlich das jährliche Intervall; eine Verlängerung ist für Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen.
Wer ist für die Trinkwasserhygiene verantwortlich?
Der Betreiber muss Zuständigkeiten, Informationswege und Kontrollen belastbar organisieren. Die rechtliche Verantwortung einzelner Personen kann nur anhand der konkreten Aufgabenübertragung und Pflichtverletzung beurteilt werden.
Was gilt beim Erreichen von 100 KBE/100 ml?
Dann greifen die Pflichten des § 51 TrinkwV. Ursachenaufklärung, Ortsbesichtigung, Risikoabschätzung und Schutzmaßnahmen müssen an Exposition und Empfindlichkeit der Bewohner angepasst werden.
Welche betrieblichen Situationen sind besonders kritisch?
Selten genutzte Bewohnerzimmer, Pflegebäder, Duschen, Leerstand, Zimmerwechsel und die Wiederbelegung nach längeren Nutzungspausen erfordern besondere organisatorische Aufmerksamkeit.
Fachstand — 02.08.2026
Rechtsgrundlagen: § 31 TrinkwV und § 51 TrinkwV. Schutzmaßnahmen sind einrichtungs- und bewohnerbezogen festzulegen.